Liebe Freundinnen und Freunde,
bei unserer Vollversammlung am 4.5.2019 überbrachte uns Fr. Deiß vom Jugendreferat gute Nachrichten aus dem Sozialministerium. Sie zitierte einen Brief des Sozialministers, indem er Erhöhungen der Tagessätze bei Jugenderholungsmaßnahmen auf 12 € festlegte.
Für das Förderjahr 2019 gelten damit für die Jugenderholung folgende Tagessätze:
- Zuschüsse für pädagogische Betreuer*innen: 12 € Tagessatz statt seither 9,20 €.
- Zuschüsse für finanziell schwächer gestellte Teilnehmer*innen; 12 € Tagessatz statt seither 7,50 €.
- Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen: 12 € statt 9.20 €
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, müssen Anträge nicht erneut gestellt werden, sondern die Regierungspräsidien sind vom Sozialministerium angewiesen, die höheren Tagessätze aufgrund der bereits gestellten Anträge zu bewilligen. Alle weiteren Regelungen zur Jugenderholung – wie z.B. die Relation von Teilnehmer*innen zu Betreuer*innen – bleiben entsprechend der geltenden Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums vom 10. April 2018 (https://www.jugendarbeitsnetz.de/index.php/geld/48-landesjugendplan-baden-wuerttemberg/203-richtlinien-landesjugendplan) unverändert.
Auch zum Nachweisverfahren im Bereich der außerschulischen Jugendbildung (Jugendgruppenleiter*innen-Lehrgänge und Seminare) gibt es eine wichtige Änderung: Das Sozialministerium hat für seinen Geschäftsbereich die Regierungspräsidien mit den Mittelzuweisungen angewiesen, dass künftig im Rahmen der Verwendungsnachweise auf die Vorlage von Teilnehmer*innenlisten grundsätzlich verzichtet wird und sie durch die Bestätigung/Erklärung zum Verwendungsnachweis ersetzt werden. Ihr findet das Formular dafür im Anhang. Es wird auch zeitnah im Jugendarbeitsnetz und auf OASE BW zur Verfügung stehen.
Mit herzlichen Grüßen wünsche ich ein frohes Wochenende
Buddy Dorn