Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit.
Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
aus: http://www.juleica.de/657.0.html – Landesregelung Baden-Württemberg
2.1 Die Card ist für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiterinnen und Jugendleiter tätig werden.
2.2 Voraussetzung ist, dass die Jugendleiterin oder der Jugendleiter in dieser Eigenschaft ehrenamtlich für einen freien Träger der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
2.3 Die Inhaberin und der Inhaber der Card müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiterin oder Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z. B. eine Gruppe zu leiten.
Die theoretische Ausbildung soll mindestens umfassen:
40 Schulungseinheiten à 45 Minuten (30 Zeitstunden), einen Erste-Hilfe-Kurs, der auf die Zielgruppe abgestimmt ist. Dieser Kurs ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. Als Standard werden die »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« gem. § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) angesehen (sechs Zeitstunden), sofern der Umfang des Erste-Hilfe-Lehrgangs in den Richtlinien des Trägers der Jugendarbeit, für den die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, nicht anderweitig festgelegt ist.
Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte:
Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung und Motiva-tion von Gruppen und Durchführung von Projekten,
Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
Darüber hinaus sind aktuelle Themen des Jugendalters, der Jugendarbeit und gesellschaftlichen Entwicklungen wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Medien, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und verbandsspezifische Themen (Bestandteil der Vereinbarung zu den Standards der JugendleiterInnen-Ausbildung in Baden-Württemberg zur Erlangung der Juleica vom 25. April 2009).
Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt acht Zeitstunden nachzuweisen.
2.4 Die Inhaberin und der Inhaber der Card sollen in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.